Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
Bezugnehmend auf unseren am 03.07.2025 gestellten Antrag (Az.: ANT/25/61217) bitten wir darum, bei der weiteren Bearbeitung des Antrags die vom Bayerischen Kabinett verabschiedete Novelle des Bayerischen Wassergesetzes zu berücksichtigen.
Nach § 1 Abs. 8 der Novelle ist die Einführung eines neuen § 34a BayWG vorgesehen, der – ergänzend zur Regelung des § 55 WHG – ausdrücklich auch die „nachhaltige Verwertung von Niederschlagswasser als Brauchwasser“ ermöglicht.
Wir sehen darin eine für unseren Antrag relevante Erweiterung des rechtlichen Rahmens und bitten daher um entsprechende Prüfung und Berücksichtigung im weiteren Verfahren.
Den Gesetzentwurf finden Sie unter folgendem Link:
https://www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/novelle_baywg/doc/gesetzentwurf_aenderung_baywg.pdf
Ergänzung zum Antrag Nutzung von Regenwasser auf Gebäuden 07.08.25