Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

zum vorgelegten Entwurf der Änderungen in der Stellplatzsatzung stellen wir folgenden Antrag:

In die Stellplatzsatzung werden in §10 (Aussetzung der Stellplatzverpflichtung) folgende Punkte eingefügt:

(3) Beim Nachweis von Großkundenabonnements bei ÖPNV- oder Regionalverkehrs-Anbietern ist eine weitere Reduzierung der Stellplatzanzahl um 30 v.H. bei Anlagen möglich, deren Haupteingang sich bis zu 300 Meter von der maßgebenden Station bzw. Haltestelle des ÖPNV- oder Regionalverkehrs befindet, zum Beispiel beim Vorliegen von sogenannten

– Jobtickets bei Gebäuden mit Büro-, Verwaltungs- und Praxisräumen (Nutzungsarten 2.2.2 bis 2.4 gemäß Anlage 1)
– Kombitickets bei Sportstätten mit Besucherplätzen (Nutzungsarten 5.2, 5.4, 5.7 und 5.9), Versammlungsstätten Nutzungsart (4.1) und Museen (11.9) wenn die Eintrittskarte ein kostenloses ÖPNV-Ticket enthält
– Semesterticket bei Hochschulen (Nutzungsart 8.3)

Bei der Bestimmung der Höhe der Reduzierung ist das Verhältnis der durch das Großkundenabonnement Begünstigten zur Gesamtanzahl der potenziellen Zielgruppe zugrunde zu legen.

(4) Werden alle notwendigen Abstellplätze für Fahrräder eines Vorhabens überdacht, können 5 v. H. der notwendigen Pkw-Stellplätze reduziert werden

Änderungsantrag zum Entwurf der Stellplatzsatzung 28.07.22