Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

wir bitten um Beantwortung nachfolgender Fragen:

1. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden Überstunden, die Herr Gerd Merkle im Rahmen seiner Beschäftigung als städtischer Angestellter, d.h. vor dem Beginn seiner Amtszeit als Beamter auf Zeit im Mai 2008 und vor der Einführung von Arbeitszeitkonten durch die Dienstvereinbarung „Flexible Arbeitszeit II“ zum 1. Januar 2012, angesammelt hat, aus dem Arbeitsverhältnis in das Beamtenverhältnis übertragen?

2. Wurden anlässlich des Wechsels von Gerd Merkle vom Angestellten zum Wahlbeamten im Jahr 2008 oder in zeitlichem Zusammenhang damit individuelle Vereinbarungen zwischen der Stadt Augsburg und Herrn Gerd Merkle abgeschlossen, durch die
– eine Verjährung von Überstunden verhindert wird und/oder
– die Stadt eine bestimmte Anzahl von Überstunden anerkennt? Wenn ja, wann und durch wen auf Seiten der Stadt wurden diese Vereinbarungen getroffen?

3. Die Dienstvereinbarung „Flexible Arbeitszeit II“ sieht für Zeitguthaben ausdrücklich keine Auszahlung von Zeitguthaben vor. Wie ergibt sich ein Auszahlungsanspruch für Zeitguthaben auf dem Langzeitkonto von Herrn Gerd Merkle?

4. Wie berechnet sich bei Herrn Merkle der Auszahlungsbetrag aus den ggf. vorhandenen Zeitguthaben?

Anfrage Ansprüche aus Arbeitslangzeitkonten 16.05.22