Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

seit der Ausweitung der Lkw-Maut auf Bundesstraßen zum 1.7.2018 steht den Kommunen ein Anteil aus den Einnahmen zu. Diese Mittel werden vom Bund jeweils rückwirkend für das zurückliegende Halbjahr an die Bundesländer weitergereicht und von diesen auf die Kommunen verteilt. Die Kommunen müssen die Mittel zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur der Bundesstraßen einsetzen.

Eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion (BT-Drucksache 19/19469) hat ergeben, dass der Stadt Augsburg aus den Einnahmen der Lkw-Maut ein Anteil in Höhe von 469.670,51 Euro (2018) bzw. 1.414.268,68 Euro (2019) zusteht.

In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

1. Sind die Mittel, die der Stadt Augsburg als Anteil aus den Lkw-Mauteinnahmen zustehen, bereits an die Stadt weitergereicht worden?

2. Wie hoch waren die Ausgaben der Stadt Augsburg für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur der Bundesstraßen im Stadtgebiet in den Jahren 2015 bis 2019 (wenn möglich aufgeschlüsselt gemäß §1 (4) FStrG)?

3. Welche Ausgaben erwartet die Stadt Augsburg in jedem der kommenden 5 Jahre?

4. Inwieweit wurden die in 2 genannten Ausgaben durch die in 1 genannten Mittel finanziert?

5. Wurden die in 1 genannten Mittel für andere Zwecke als die in §11 (3) Satz 2 BFStrMG („in vollem Umfang zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für die Bundesfernstraßen“) genannten verwendet?

6. In welcher Höhe gibt es eventuell nicht verausgabte Mittel aus Einnahmen der Lkw-Maut und was geschieht/geschah mit diesen?

Antworten: https://www.buergerliche-mitte-augsburg.de/wp-content/uploads/2021/08/Antwort-Nachfrage-LKW-Maut-11.08.21.pdf

https://www.buergerliche-mitte-augsburg.de/wp-content/uploads/2021/08/Antwort-Einnahmen-aus-der-LKW-Maut.pdf