Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

im Sommer 2021 hat der Bayerische Ministerpräsident Söder in einer Regierungserklärung angekündigt, dass die Staatsverwaltung bis 2023 klimaneutral werden soll. Auch wenn große Zweifel bestehen, dass die vollmundige Ankündigung des Ministerpräsidenten für die gesamte Staatsregierung eingehalten werden kann (siehe Augsburger Allgemeine vom 01.02.22), zeigt das bayerische Umweltministerium, wie dieses Ziel basierend auf einer nachvollziehbaren Datengrundlage erreichbar ist. Das Umweltministerium ist im Rahmen des Eco-Management- and Audit-Scheme (EMAS) sowie ISO-14001-zertifiziert.

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Anfrage:

1. Verfolgt die Stadt Augsburg das Ziel, durch eine klimaneutrale Verwaltung (oder von Teilen) zur Reduktion von Treibhausgasen in der Stadt beizutragen? Wenn ja, bis wann soll Klimaneutralität der Stadtverwaltung (oder von Teilen) erreicht sein? Gibt es hierzu bereits einen Plan?
2. Ist die Stadtverwaltung (oder Teile) im Rahmen eines Systems wie EMAS oder ISO 14001 zertifiziert, das eine kontinuierliche Überprüfung der ergriffenen Maßnahmen und deren Weiterentwicklung erlaubt? Wenn nein, warum ist dies bisher nicht geschehen? Strebt die Stadtverwaltung eine solche Zertifizierung an?
3. Nach welchen Methoden bilanziert die Stadt Augsburg Treibhausgasemissionen der Stadtverwaltung in den Bereichen
a. Gebäudebetrieb
b. Verkehr/Fuhrpark
c. Beschaffungswesen
d. Informations- und Kommunikationstechnik
e. Veranstaltungen?
4. Wie werden die in Punkt 3 genannten Bilanzen veröffentlicht?
5. Wer ist bei der Stadt Augsburg zuständig für die Definition und Überprüfung von Einsparungszielen in den unter Punkt 3 genannten Bereichen? Welche Verfahren und Entscheidungsregeln kommen zur Anwendung?
6. Welche Maßnahmen zur Treibhausgas-Reduktion im Bereich Gebäudebetrieb sind in den kommunalen Liegenschaften geplant? Wir bitten um eine Übersicht sämtlicher kommunaler Liegenschaften, die – soweit möglich – folgende Angaben enthält:
• Gebäudeart
• EL-Bezeichnung
• Adresse
• Beheizbare Brutto-Grundfläche
• Energieverbrauch (Strom, Wärme, Kälte)
• CO₂-Äquivalente des Energieverbrauchs
• Bestehende Einsparziele (mit Zielerreichungsdatum)
• Maßnahmen zur Zielerreichung
• Gesparter Energieverbrauch und CO₂-Äquivalente der Maßnahmen

Begründung

Als Mitglied des Klima-Bündnisses der europäischen Kommunen hat sich die Stadt Augsburg die Ziele der Erklärung von Wels zu eigen gemacht (BSV/21/06666). Mit der Erklärung ist eine Verschärfung des Ziels verbunden, den Pro-Kopf-Ausstoß alle 5 Jahre nicht nur um 10, sondern (gemessen am Basis-Jahr 1990) um 30 Prozent zu reduzieren. Bis zum Jahrs 2050 soll eine Reduktion der CO₂-Emissionen um 95 Prozent erreicht sein.

Hierfür hat auch die Stadtverwaltung anteilig ihren Beitrag zu leisten. Die Frage ist allerdings, wie genau dies geschehen soll. In der gemäß dem Klimabündnis-Ziel turnusgemäß alle 5 Jahre vorgelegten CO₂-Bilanz (zuletzt mit dem Klimaschutzbericht 2018) ist eine gesonderte Betrachtung der kommunalen Einrichtungen nicht vorgesehen. Hierfür wird auf den alle zwei Jahre vorgelegten Energiebericht des im Baureferat angesiedelten Kommunalen Energiemanagements vorwiesen (Klimaschutzbericht 2018, S.18).

In den Energieberichten wiederum wird lediglich der bisherige Verlauf der CO₂-Reduktionen bei fortgeschriebenen Emissionsfaktoren bei Strom und Fernwärme ausgewiesen. Zur Illustration werden ausgewählte Projekte beschrieben und zu welchen CO₂-Einsparungen diese geführt haben. Wie die Reduktionsziele der Stadtverwaltung in der Zukunft erreicht werden sollen, bleibt aber unerwähnt. Für die kommunalen Liegenschaften wird lediglich die beheizbare Brutto-Grundfläche ausgewiesen, aber keine tatsächlichen Verbrauchswerte.

Anfrage Klimaneutralität Stadtverwaltung 09.03.22