Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

am 20.7.2017 hat der Bauausschuss des Stadtrats beschlossen, die Straßenbahnlinie 3 nach Königsbrunn als Rasengleis mit hochliegender Vegetationsebene zu errichten (BSV/17/00711). Dafür wurden Mehrkosten in Höhe von 3,2 Millionen Euro eingeplant. Die Folgekosten werden in der Beschlussvorlage mit „unbekannt“ angegeben.

Der Stadtrat hat diesen Beschluss am 27.7.2017 übernommen und die Verwaltung ermächtigt, die Änderung der Planung „auch ohne weiteren Beschluss durch den Stadtrat“ voranzutreiben (BSV/17/00739).

Nach dem Bau des hochliegenden Rasengleises wurde auf Augsburger Stadtgebiet Rollrasen aufgebracht. Dafür fielen laut einem Medienbericht (Augsburger Allgemeine vom 23.10.2021) Kosten in Höhe von 137.000 Euro an (im Vergleich zu 4.500 Euro für Saatgut). Für die Pflege seien zwölf bis 14 Mähgängen pro Jahr notwendig.

Laut dem Medienbericht geben die Stadtwerke Augsburg an, dass „die vergleichsweise teure Lösung auf Wunsch der Stadt gebaut worden“ sei. Gleichzeitig heißt es dort: „Im städtischen Baureferat verteidigt man die Rollrasenlösung.“

In den sozialen Medien dagegen behauptete der Baureferent bezüglich der Rollrasenlösung: „Das wusste die Stadt auch nicht.“ Und weiter: „Die Ausführung mit einem Rollrasen hat die Stadt und der Stadtrat auch nicht bestellt. Warum diese ökologisch bedenkliche Ausführungsweise gewählt wurde, kann ich ihnen nicht erläutern. Hierzu müssten die Stadtwerke als Vorhabenträger Auskunft geben.“

Dazu stellen wir folgende Anfrage, um deren mündliche Beantwortung wir in der Stadtratssitzung am 25.11.2021 bitten:

1. Wer hat die Entscheidung getroffen, auf dem hochliegenden Rasengleis der Straßenbahnlinie 3 zwischen Inninger Straße und der Stadtgrenze an der Föllstraße Rollrasen anzubringen?

2.a) Wie war das Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen (AGNF) in die Entscheidung eingebunden?
b) Wie bewertet die Verwaltung die verwaltungsinternen Abläufe mit Blick auf die Einbindung des AGNF in die Planung des hochliegenden Rasengleises und die Entscheidung zu Gunsten des Rollrasens?
c) Gibt es Überlegungen, die verwaltungsinternen Abläufe anzupassen, um eine Wiederholung einer Entscheidung für eine ökologisch bedenkliche Ausführung in Zukunft zu unterbinden? Wenn nein, warum nicht?

3.a) Welche Kosten fallen für die Pflege des Rollrasens erwartbar an?
3.b) Welche Kosten wären für die Pflege eines Ansaatrasens zu erwarten?

4. Wer trägt die Mehrkosten für den Rollrasen und dessen Pflege?