Begründung/Bericht:
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
in der Stadtratssitzung am 20. Mai 2021 steht unter Tagesordnungspunkt Ö4 ein Beschluss auf Grundlage der BSV/21/06005 an. Zu dieser BSV haben wir zahlreiche Fragen, ohne deren Beantwortung ein Beschluss unseres Erachtens nicht seriös gefasst werden kann.

1. Beschlüsse des Stadtrats beziehen sich grundsätzlich auf den Beschlussvorschlag einer Beschlussvorlage. Die Begründung dient lediglich der Erläuterung.
a) Inwieweit ist die „Tabellarische Darstellung der Umstrukturierung“ auf Seite 4, also in der Begründung, der BSV/21/06005 Grundlage des Auftrags an die Verwaltung?
b) Ist zu erwarten, dass die in Tenorpunkt 1 genannte „Kooperation mit allen Beteiligten“ zu einer anderen Organisationsstruktur führen wird als die in der tabellarischen Darstellung skizzierte?

2.a) Bisher werden die bürgerschaftlichen Vertreter der Steuerungsgruppe von der Vollversammlung des Bündnisses für Augsburg gewählt; gleichzeitig werden die Vertreter der Politik und Wirtschaft aufgestellt. Wie werden die Teilnehmer des Runden Tischs für Bürgerschaftliches Engagement ausgewählt bzw. berufen?
b) Inwieweit unterscheidet sich diese Auswahl bzw. Berufung von der Berufung der bisherigen Steuerungsgruppe?
c) Inwiefern handelt es sich bei der Ersetzung der Steuerungsgruppe durch den Runden Tisch um eine bloße Umbenennung bzw. inwiefern nicht?
d) Inwieweit ist die Auswahl bzw. Berufung des Runden Tischs eine Abkehr vom Leitsatz des Bündnisses für Augsburg, dass dessen Arbeit auf der Grundlage demokratischer Werte stattfindet?

3. In der Begründung der BSV /21/06005 wird auf S. 2 festgestellt „Die Steuerungsgruppe … lässt das Engagement, die konstante Mitwirkung der berufenen bzw. gewählten Teilnehmer, die Schlagkraft und die breite Öffnung in die Augsburger Stadtgesellschaft vermissen, die von vielen Aktiven gewünscht wird.“
a) Liegt dieser Feststellung eine empirische Untersuchung zugrunde und, wenn nicht, auf welcher Grundlage kommt das federführende Referat OB zu dieser Feststellung?
b) Was ist mit einer „breiten Öffnung in die Augsburger Stadtgesellschaft“ gemeint?
c) Welche „Aktiven“ haben den Wunsch geäußert, dass die Steuerungsgruppe mehr Engagement, Mitwirkung, Schlagkraft und „Öffnung in die … Stadtgesellschaft“ zeigt?
d) Welche Versuche wurden unternommen, um das Engagement, die Mitwirkung, die Schlagkraft der Steuerungsgruppe und ihre „Öffnung in die … Stadtgesellschaft“ zu erhöhen?
e) Was gibt Anlass zu der Erwartung, dass der Runde Tisch für Bürgerschaftliches mehr Engagement, Mitwirkung, Schlagkraft zeigt und sich stärker „in die … Stadtgesellschaft“ öffnet als die Steuerungsgruppe?

4. Mit Tenorpunkt 3 wird die Verwaltung beauftragt „die vielfältigen Wertschätzungsstrukturen und Anerkennungsformate für bürgerschaftliches Engagement zu konsolidieren.“
a) Was ist mit „Wertschätzungsstrukturen“ gemeint?
b) Was ist mit „Anerkennungsformate“ gemeint?
c) Worin besteht eine Konsolidierung der „Wertschätzungsstrukturen und Anerkennungsformate für bürgerschaftliches Engagement“?

5. Laut Leitbild setzt sich das Bündnis für Augsburg für eine höhere Lebensqualität im Bereich Kultur, Soziales, Bildung, Wohnen, Freizeit und Umwelt ein. Bei den in BER/18/02431 (S. 6-9) aufgezählten Aktionen und Projekten und der Kooperationspartner (S. Anlage 2) fällt auf, dass im Rahmen des Bündnisses keinerlei Projekte und Projektpartner im Bereich Sport existieren, obwohl dieser laut den Zukunftsleitlinien der Stadt für die soziale Zukunftsfähigkeit der Stadt (Sl.2, Sl.4) relevant ist. Inwieweit ist geplant, diesen für die Lebensqualität relevanten Bereich im Rahmen des Bündnisses zu adressieren?