Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
in der BSV/22/07723 Radverkehrsführung Hermanstraße Stufe 2 wurde die versuchsweise Weiterführung des Radwegs bis zur Kreuzung Königsplatz beschlossen. Zunächst bleibt das Rechtsabbiegen in die Schießgrabenstraße noch bestehen, kann aber im Rahmen des Versuchs untersagt werden.
Wir stellen hierzu folgenden Antrag:
– Das bisher nur auf die Nachtstunden beschränkte Durchfahrtsverbot (nur Anliegerverkehr) Völk- und Beethovenstraße wird auf ein komplettes Durchfahrtsverbot, von der Hermanstraße aus, ausgeweitet.
– Durch vermehrte Kontrollen mit Bußgeldern soll das Durchfahren von der Hermanstraße aus (Schleichverkehr) verhindert werden.
Begründung:
Bereits heute benutzen viele Autofahrer/innen verkehrsbedingt das Beethovenviertel als Schleichweg zur Schießgrabenstraße.
Die Anwohner/innen des Beethovenviertels befürchten durch den Wegfall des Rechtsabbiegens vom Königsplatz in die Schießgrabenstraße einen erheblichen zusätzlichen Autoverkehr durch die Völk- und Beethovenstraße.