Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die Verwaltung wird beauftragt, mit Blick auf das mit Projektbeschluss vom 25.6.2020 (BSV/20/04404) in Auftrag gegebene Fahrradparkhaus am Bahnhofsvorplatz West
(1) für die Planung und den Bau Fördermittel
(a) aus dem mit dem Förderaufruf „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“ vom 06.03.2023
bekanntgegeben Förderprogramms des Bundesverkehrsministeriums,
(b) gemäß dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG RZÖPNV) beim Freistaat,
(c) bei etwaigen anderen Fördergebern
zu beantragen
(2) für die in Tenorpunkt 1 aufgeführten Antragstellungen die notwendigen Planungsleistungen zu erbringen bzw. in Auftrag zu geben,
(3) zu prüfen, ob die Planung und der Bau der mit Beschluss vom 8. Dezember 2022 (BSV/22/08418) beauftragten (provisorischen) Fahrradabstellanlage am Westportal des Bahnhoftunnels abgebrochen werden und die verbliebenen Ausgabenmittel für die Planung und den Bau des eigentlichen Fahrradparkhauses noch sinnvoll verwendet werden können. Für den Fall eines positiven Prüfungsergebnisses wird die Verwaltung beauftragt, die Ausgabemittel entsprechend umzuschichten.
Begründung:
Zur Deckung der auf 16,6 Millionen Euro veranschlagten Kosten für ein Fahrradparkhaus am Bahnhofsvorplatz West stehen derzeit keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Durch das Förderprogramm des Bundesverkehrsministeriums „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“, für das der Haushaltsausschuss des Bundestages am 6. März 2023 die Mittel freigegeben hat, wird jetzt aber eine 75prozentige Förderung der Planung und baulichen Umsetzung von Fahrradparkhäusern und gesicherten Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen des Öffentlichen Personenverkehrs möglich, deren bauliche Umsetzung bis 2026 abgeschlossen werden kann. Durch die Kombination mit Fördermitteln nach GVFG RZÖPNV und etwaigen anderen Förderprogrammen wird es der Stadt Augsburg möglich, Drittmittel in sehr hoher Höhe zu akquirieren.
Das Aufbringen des verbleibenden Eigenanteils gerät dadurch für die Stadt Augsburg wieder in den Bereich des Möglichen. Für die Gegenfinanzierung kommen eventuell nicht verwendete Ausgabemittel für eine (provisorische) Fahrradabstellanlage am Westportal des Bahnhoftunnels (vgl. Tenorpunkt 3) sowie bereits eingeplante Mittel für den Bau eines überdachten Doppelstockparkers am Bahnhof Haunstetter Straße in Frage, die aufgrund der mit Dringlichkeitsantrag vom 08.03.23 beantragten Förderung nicht von der Stadt Augsburg aufgebracht werden müssen.
Zudem stehen 292.193,60 Euro mit Zweckbindung Parkraum in der Allgemeinen Rücklage (HSt. 2.91010.9101.00 VHK 001) aus einer außerordentlichen Rücklagenzuführung im Haushaltsjahr 2022, die aus Wenigerausgaben bei der Errichtung von Fahrradparkhäusern (HSt. 2.68110.9401.00 VHK 902) resultieren, sowie 1.898.761 Euro mit Zweckbindung „Bahnhofsvorplätze“ in der Allgemeinen Rücklage (HSt. 2.91010.9101.00 VHK 001) zur Verfügung, die aus Wenigerausgaben beim Bahnhofsvorplatz Ost (HSt. 2.6710.9851.00 VHK 711) resultieren.