Beschlussvorschlag:
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
im Zuge der Pläne, die Maximilianstraße und angrenzende Straßen vom motorisierten Individualverkehr zu befreien, stellen wir – unabhängig von der städteplanerischen Bewertung eines solchen Vorhabens -folgenden Antrag:

Der An- und Abreiseverkehr, der Lieferverkehr, sowie der Waren-Abholverkehr in der Maximilianstraße, der Dominikanergasse, der Wintergasse und des Moritzplatzes wird bei einer Neukonzeption des dortigen Verkehrsgeschehens nicht zeitlich begrenzt, sondern ist an die Geschäftszeiten der dort ansässigen Unternehmen gekoppelt.

Begründung/Bericht:
Die Gassen zwischen Mittlerem Lech und Maximilianstraße verfügen über eine einzigartige und hochwertige Einzelhandelsstruktur. Während sich in der Fußgängerzone in der Annastraße vorrangig internationale Ketten angesiedelt haben, die so in jeder vergleichbaren Stadt Europas existieren, finden sich z.B. in der Winter- und Dominikanergasse zahlreiche spezialisierte inhabergeführte Fachgeschäfte, die nicht auf eine am schnellen Konsum orientierte Laufkundschaft ausgerichtet sind. Die von diesen Geschäften angebotenen Waren und Produkte lassen sich häufig nicht in Taschen oder mit dem Fahrrad transportieren (z.B. Konditoreiprodukte, Möbel, Hifi-Anlagen), sondern erfordern eine Erreichbarkeit mit Pkws oder Kleintransportern.

Eine Umgestaltung der Maximilianstraße und ihrer Nebenstraßen, die einer kompletten Sperrung für den motorisierten Individualverkehr gleichkommt oder diesen auf wenige Stunden am Vormittag reduziert, hat das Potenzial, die aufgrund der Corona-Maßnahmen ohnehin schon existentiell bedrohten Kleinunternehmen nachhaltig zu schädigen.

Eine solche, fahrlässig herbeigeführte Beeinträchtigung der bis heute intakten Einzelhandelsstruktur dieser Straßen, die den Charakter eines Teils der Altstadt massiv zu verändern droht, ist unnötig. Schließlich sind die Gassen zwischen Mittlerem Lech und Maximilianstraße schon heute als Zone 20 oder Spielstraße ausgewiesen und somit stark verkehrsberuhigt, im Sinne von Anwohnern, Lieferanten und Gewerbetreibenden aber nach wie vor für den motorisierten Individualverkehr erreichbar.