Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
hiermit stellen wir folgenden Antrag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Beschlussvorlage zu erarbeiten und dem Stadtrat vorzulegen, auf deren Grundlage der Stadtrat einen Grundsatzbeschluss über die verstärkte Nutzung von Niederschlagswasser auf Gebäuden fassen kann.
2. In der Beschlussvorlage sollen für folgende Aspekte Klärungen herbeigeführt werden:
2.1 für welche Nutzungsarten (z.B. Toilettenspülung, Gartenbewässerung) Niederschlagswasser in Frage kommt,
2.2 welche Infrastruktur (z.B. Doppelleitungssysteme für Trinkwasser und aufbereitetes Regenwasser, getrennte Leitungs- und Kanalsysteme für die Ableitung von Schmutz- und Regenwasser, Versickerungsanlagen, Aufbereitungsanlagen) in Verantwortung der Stadt Augsburg zu errichten ist, um Haushalten und Betrieben aufbereitetes Niederschlagswasser zur Verfügung stellen zu können,
2.3 ob rechtliche Möglichkeiten bestehen (z.B. in der Bauleitplanung), um bei der Errichtung neuer Gebäude oder der Sanierung von Bestandsgebäuden Vorgaben zum Einbau (doppelter) Leitungssysteme für Trinkwasser und aufbereitetes Regenwasser sowie zum Auffangen und Ableiten von Niederschlagswasser zu machen,
2.4 inwieweit bei der Preissetzung Gestaltungsmöglichkeiten bestehen (z.B. Wegfall der Abwassergebühren pro Liter bezogenem Niederschlagswasser), um die Nutzung von Niederschlagswasser wirtschaftlich attraktiv zu machen,
2.5 welche rechtlichen Änderungen (z.B. Wasserversorgungssatzung, Abwassergebührensatzung) erforderlich sind, um die Nutzung von Niederschlagswasser im Sinne der obigen Tenorpunkte zu ermöglichen,
2.6 inwieweit eine Nutzung von Niederschlagswasser mit der im Klimawandelanpassungskonzept vorgesehenen lokalen Aufnahme und Speicherung von Regenwasser vereinbar ist
3. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der Erarbeitung der Beschlussvorlage zu untersuchen,
3.1 inwieweit die unter 2.2 beschriebene Infrastruktur auch eine Nutzung von Klarwasser der Kläranlage ermöglicht,
3.2 ob die unter 2 aufgeführten Aspekte sinngemäß auf die Nutzung von Niederschlagswasser zur landwirtschaftlichen Bewässerung oder in der Industrie angewandt werden können.
Begründung:
Der Klimawandel hat auch in Augsburg vermehrte Extremwetterereignisse zur Folge. Während es zwischen 1950 und 2019 durchschnittlich zwei Tage pro Jahr mit mindestens 20 mm Niederschlag gab, wird sich diese Zahl auf 6,5 bis 9 Tage erhöhen (s. Kurzfassung KASA S.8). Während in Starkregenzeiten Keller volllaufen, Straßen überflutet oder – wie bei der Flutkatastrophe im Juni 2024 – ganze Ortschaften verwüstet werden, fehlt zu anderen Zeiten der Niederschlag nahezu völlig. Insbesondere in den Sommermonaten, ist künftig mit häufigeren Trockenphasen zu rechnen.
Um der „falschen“ Verteilung des Niederschlags über das Jahr zu begegnen, gibt es bei der Stadt Augsburg erste Überlegung zur sogenannten „Schwammstadt“. Durch die Entsieglung von Flächen soll Regenwasser nicht über die Kanalisation „entsorgt“ werden, sondern versickern und in tieferen Erdschichten gespeichert werden.
Allerdings sind in einer Stadt mehr Flächen vorhanden, die nicht entsiegelt werden können als solche, die sich als Versickerungsflächen eignen. Regenwasser, das auf Hausdächern oder Straßen niedergeht, ist momentan für eine Wiederverwertung verloren.
Dabei gibt es anderorts Beispiele für Gebäude (Frankfurter Flughafen), in denen Regenwasser nicht abgeleitet, sondern aufgefangen und gereinigt wird, um anschließend für Toilettenspülungen oder zum Bewässern von Grünflächen genutzt zu werden. Dafür sind neben Zisternen auch Doppelleitungssysteme für Trinkwasser und aufbereitetes Regenwasser erforderlich.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, zu untersuchen, inwieweit sich derartige Maßnahmen bei Neubauten bauordnungsrechtlich vorschreiben lassen. Angesichts der Bevölkerungszunahme in Augsburg, die große Neubaugebiete wie Haunstetten Südwest erfordert, sollte ein schonender und nachhaltiger Umgang mit der Ressource Wasser referatsübergreifend vorausgedacht werden.