Beschlussvorschlag:
Im kommenden Kulturausschuss am 15.04.21 berichtet der Kulturreferent über die Pläne zur Öffnung der Freilichtbühne auch für Veranstaltungen außerhalb des Programms des Staatstheaters.

Zusätzlich bitten wir um Beantwortung nachfolgender Fragen:
Werden die geplanten zusätzlichen Veranstaltungen ausschließlich von der Stadt Augsburg veranstaltet?
In welchem Umfang sind kommerzielle Nutzungen vorgesehen? Lt. dem Gutachten von 2017 könnte dies baurechtliche Änderungen nach sich ziehen.
Gibt es ein neues Gutachten auf das sich die geänderte Nutzungsmöglichkeit bezieht?
Wenn ja, bitten wir um Übersendung des neuen Gutachtens und einem Abgleich mit dem Gutachten aus 2017.
Wenn nein, bitten wir um Information, worauf sich die „rechtliche Prüfung“ bezieht.

Begründung/Bericht:
Laut AZ Bericht vom 09.04.2021 ist es vom Kulturreferenten angedacht, zukünftig auch Veranstaltungen außerhalb des Programms des Staatstheaters auf der Freilichtbühne zuzulassen. Aufgrund des Stadtratsbeschlusses und Gutachtens aus 2017 war die Freilichtbühne seitdem nur für Aufführungen des – damals noch – städtischen Theaters reserviert.