Beschlussvorschlag:

Wir stellen folgenden Dringlichkeitsantrag:
In der nächsten Stadtratssitzung am 11.05.21 berichtet der zuständige Referent über die Ende April 2021 durchgeführten Maßnahmen im Fahrradparcours im Gögginger Wäldchen sowie über ggf. weitere geplante Maßnahmen, insbesondere

  • über die Gründe (und ggf. gesetzliche Grundlagen), die zu einer Unbrauchbarmachung des Fahrradparcours geführt haben,
  • über die Hintergründe der Einschätzung der Verwaltung, bei dem Fahrradparcours handele es sich um einen „Dirtpark“. Nach unserem Kenntnisstand fahren hier keine Profi-Mountainbiker, sondern Kinder mit ihren Fahrrädern,
  • über die im Rahmen der Maßnahmen erfolgten Eingriffe in die Natur und aufgetretene Schädigungen von Bäumen,
  • inwieweit die Maßnahmen im Einklang mit geplanten Maßnahmen im Rahmen des Projekts Wertach vital stehen,
  • über mögliche geplante oder existierende Alternativen zu dem unbrauchbar gemachten Fahrradparcours für die Kinder und Jugendlichen,
  • über Gründe, warum Anwohner bzw. Nutzer des Fahrradparcours nicht vorab von den Maßnahmen informiert und in eine mögliche Lösung eingebunden wurden
  • Des Weiteren beantragen wir einen Vorort-Termin des zuständigen Ausschusses gemeinsam mit den Verantwortlichen der durchgeführten und ggf. noch geplanten Maßnahmen.

Begründung/Bericht:
Aufgrund des AZ Berichtes vom 30.04.21 haben sich die Bewohnerinnen und Bewohner der Schafweidsiedlung an unsere Fraktion gewandt. Hintergrund ist die Zerstörung einiger Erdhügel und Mulden in einem ehemaligen Wertacharm im Gögginger Wäldchen neben der Schafweidsiedlung, den Generationen von Kindern und Jugendlichen als Fahrradparcours zum Spielen und Toben genutzt haben. Lt. Aussage der Stadt handle es sich hier um einen sogenannten „Dirtpark“ und damit um eine illegal errichtete Anlage.

Nach unserem Kenntnisstand fahren hier jedoch keine Profi-Montainbiker, sondern Kinder mit ihren Fahrrädern.
Gerade in der momentanen Situation wird Kindern und Jugendlichen eine Spielfläche im Wald genommen und mit Naturschutz begründet. Die durch die schweren Forstmaschinen und die getroffenen Maßnahmen entstandene Verwüstung sind nicht mit Naturschutz zu erklären.