Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

mit Schreiben vom 22.10.21 wurden die Augsburger Sportvereine darüber informiert, dass ab sofort die Verantwortlichkeit für die Kontrolle der Einhaltung der 3G Regeln auch für die städtischen Hallenwarte bei den Vereinsverantwortlichen liegt. Hierzu stellen wir folgenden Dringlichkeitsantrag:

– Die Aufsicht und Verantwortung über die Durchführung der 3G Regeln bei den städtischen Beschäftigten mit Kundenkontakt (also auch den Hallenwarten) liegt ausschließlich bei der Stadt Augsburg und kann nicht auf die Vereine bzw. Veranstaltungsleiter übertragen werden.

Begründung:

Lt. 14. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung müssen jetzt auch Beschäftigte mit Kundenkontakt die jeweils geltenden Impf-, Genesenen- oder Testvoraussetzungen erfüllen.

Die Vereine bzw. Vereinsverantwortlichen tragen Sorge für die Einhaltung der 3G Regeln für die Teilnehmenden am Sportbetrieb, jedoch nicht für städtisches Personal.

Ein „Abwälzen“ der Verantwortlichkeit für die Durchführung der Kontrollen für das städtische Personal (Hallenwarte) auf die Veranstaltenden, also die Vereine, Trainer usw. nur damit der Verordnung genüge getan wurde, ist nicht rechtens.

DRA Kontrolle der Einhaltung der 3G Regeln bei Hallenwarten 25.10.21