Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die Verwaltung wird beauftragt,

(1) die mit BSV/22/08676 in Auftrag gegebenen überdachten Doppelstockparker am Bahnhof Haunstetter Straße derart zu realisieren, dass sie den Kriterien des mit dem Förderaufruf „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“ vom 06.03.2023 bekannt gegeben Förderprogramms des Bundesverkehrsministeriums entsprechen.

(2) zu prüfen, ob die gemäß Tenorpunkt 1 zu realisierende Fahrradabstellanlage im Rahmen des vorgesehenen Haushaltsansatzes durch ebenfalls förderfähige E-Ladestationen ergänzt werden kann und ob in diesem Bereich der Stadt eine sanitäre Anlage erforderlich ist, die dann – ebenfalls förderfähig – im Rahmen der Fahrradabstellanlage realisiert werden kann.

Begründung:

Durch das Förderprogramm des Bundesverkehrsministeriums „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“, für das der Haushaltsausschuss des Bundestages am 6. März 2023 die Mittel freigegeben hat, wird eine 75prozentige Förderung der Planung und baulichen Umsetzung von Fahrradparkhäusern und gesicherten Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen des Öffentlichen Personenverkehrs möglich, deren bauliche Umsetzung bis 2026 abgeschlossen werden kann.
Der Förderaufruf des Bundesverkehrsministeriums sieht ausdrücklich auch große Sammelschließ-anlagen vor. Würden die überdachten Doppelstockparker am Bahnhof Haunstetter Straße als Sammelschließanlage realisiert, könnte der städtische Haushalt um mehr als die in BSV/22/08676 angegebenen Einnahmen in Höhe von 100.000 Euro für die Variante 2a. entlasten werden.

Sammelschließanlagen gibt es in doppelstöckigen Ausführungen (siehe Fußnote 1) und es gibt Varianten, die eine Dachbegrünung und die Montage von Solarzellen erlauben. Somit ist es möglich, sämtliche mit dem Beschluss des Bauausschusses vom 19.01.2023 beauftragten Parameter so zu realisieren, dass das Vorhaben im Rahmen des Förderprogramms bezuschusst werden kann.

Begründung der Dringlichkeit:
Die Förderung im Rahmen des Förderprogramms „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“ erfolgt auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland vom 21. Dezember 2020 (BAnz AT 18.01.2021 B8). Diese sehen in Ziffer 4.1 vor, dass noch keine „Lieferungs- und Leistungsverträge, die der Ausführung zuzurechnen sind“, abgeschlossen wurden (Vorhabenbeginn). Da der Beschluss für die Errichtung von überdachten Doppelstockparker am Bahnhof Haunstetter Straße in der Bauausschusssitzung vom 19.1.2023 getroffen wurde, ist damit zu rechnen, dass solche Lieferungs- und Leistungsverträge jederzeit abgeschlossen werden. Damit die Stadt nicht auf die 75prozentige Förderung verzichten müsste, soll der Auftrag an die Verwaltung möglichst zeitnah ergehen.
Fußnoten:
(1) https://www1.deutschebahn.com/resource/blob/6077070/c4bac8e18c4f20092ed298002bfc4249/Steckbrief-Sammelschliessanlage-data.pdf

DRA Förderprogramm Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen 08.03.23