Die Fraktion Bürgerliche Mitte geht gegen einen Beschluss des Augsburger Stadtrats vor. In der Sitzung vom 20.2.2025 hat sich eine fraktionsübergreifende Mehrheit für eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts ausgesprochen. Das hält die aus Freien Wählern, FDP und Pro Augsburg gebildete Stadtratsfraktion für rechtswidrig.
„Der Stadtrat ist nur für Aufgaben zuständig, die von der Stadt eigenverantwortlich und selbständig bewältigt werden können“, erklärt Fraktionsvize Beate Schabert-Zeidler (Pro Augsburg), eine ehemalige Verwaltungsrichterin. „Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig festgestellt, dass Kommunen ihre Zuständigkeit überschreiten, wenn sie Resolutionen zu allgemeinen hochpolitischen Fragen fassen. Auch Stellungnahmen zur Politik der Landes- oder Bundesregierung haben im Stadtrat nichts zu suchen, wenn sie die Kommune nicht spezifisch betrifft.“
Hintergrund des Stadtratsbeschlusses ist, dass Vereine Gefahr laufen, ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren, wenn sie sich zu tagespolitischen Fragen äußern. Weil dann Spenden nicht mehr steuerlich absetzbar sind, droht den Vereinen das finanzielle Aus. Diese Motivation kann die Bürgerliche Mitte nachvollziehen.
„Natürlich sollte ein Sportverein nicht um seine Existenz bangen müssen, wenn sich Vertreter gelegentlich gegen menschenfeindliche Äußerungen von Parteien wie der AfD wenden“, sagt Lars Vollmar (FDP). „Aber dafür ist in der politischen Ordnung des Grundgesetzes, für die sich ja mit einer Ausnahme alle Parteien im Stadtrat einsetzen, die Bundesebene zuständig, nicht der Stadtrat!“
Vollmar verweist zudem darauf, dass es in dem Stadtratsbeschluss nicht nur um Vereine geht, die sich ausnahmsweise politisch äußern. Im Antrag wird gefordert, dass politisches Engagement an sich als gemeinnütziger Zweck anerkannt werden sollen.
„Das würde bedeuten, dass Vereine dafür finanziell vom Staat unterstützt werden, dass sie bestimmte parteipolitische Ansichten befördern. Dann gibt es neben den Grünen als Partei bald Vereine, die Werbung für grüne Politik machen, und irgendwann natürlich auch AfD-nahe Vereine. Ob das mit dem Grundgesetz vereinbar ist, sind hochkomplexe verfassungsrechtliche und philosophische Fragen. Mit allem Respekt für meine Kolleginnen und Kollegen im Stadtrat: solche Fragen können nicht mal so mir-nix-dir-nix in einer Stadtrats-Resolution beantwortet werden.“